BAG: Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist erfasst nicht Anspruch wegen vorsätzlicher Schädigung durch Mobbing, BAG, Urteil vom 20.06.2013, Az. 8 AZR 280/12

Eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist erfasst keine Haftungsansprüche wegen Vorsatzes. Soll sich die Ausschlussfrist auf insoweit gesetzlich zugelassene Ausnahmetatbestände, z.B. § 278 S. 2 BGB beziehen, so bedarf dies besonderer Hinweise in der arbeitsvertraglichen Vereinbarung.

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