ArbG Kiel: Steuerhinterziehung kann ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, Arbeitsgericht Kiel Urteil vom 07.01.204, Az. 2 Ca 1793 a/13

Wer sein Arbeitseinkommen durch eine rechtswidrige Abrechnungspraxis steigert, muss mit einer ordentlichen Kündigung rechnen. Dies gilt auch, wenn er mit Kenntnis oder sogar mit Zustimmung des Vorgesetzten handelt, entschied das Arbeitsgericht Kiel.

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