BAG: Streikaufruf im Internet, BAG, Beschluss vom 15.10.2013, Az. 1 ABR 31/12

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Nutzung eines für dienstliche Zwecke eingerichteten E-Mail-Accounts durch die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu Zwecken des Arbeitskampfes zu dulden.

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