BFH: Stellplatz- und Garagenkosten können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden

Aufwendungen für einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13.11.2012 klargestellt (Az. VI R 50/11).

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