Der Bundesrat setzt sich für einen flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland ein. Mit seinem am 01.03.2013 beschlossenen Gesetzentwurf will er daher die unabdingbare Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestlohns festlegen. Hierzu soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Kommission zur Festsetzung einrichten. Der Lohn darf nach dem Gesetzentwurf 8,50 Euro brutto je Zeitstunde im gesamten Bundesgebiet nicht unterschreiten.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Da der Bundesrat den Entwurf als besonders eilbedürftig bezeichnete, hat ihn die Regierung innerhalb von drei Wochen an den Bundestag weiterzuleiten. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Quelle: Redaktion FD-ArbR