Kanzleiprofil

Leistungsschwerpunkte

Die Kanzlei für Arbeitsrecht wendet sich mit Ihrem Leistungsangebot gezielt an beide Seiten – an  Arbeitnehmer und an Arbeitgeber. Das bedeutet:

  • Wir vertreten Sie als Arbeitgeber in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
  • Wir vertreten Sie als Arbeitnehmer in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
  • Wir unterstützen Unternehmen in individual-rechtlichen und kollektiv-rechtlichen Belangen.
  • Wir begleiten und gestalten Umstrukturierungen oder Reorganisationen von Unternehmen, Unternehmenskäufe- und –verkäufe, Outsourcingprojekte und Betriebsübergänge.
  • Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten.
  • Wir führen Verhandlungen über Interessenausgleiche und Sozialpläne.
  • Wir verhandeln und schließen (Haus-)Tarifverträge.
  • Wir gestalten arbeitsrechtliche Verträge und Vereinbarungen.
  • Wir arbeiten Vergütungssysteme und Arbeitszeitmodelle auch im Hinblick auf steuerliche Aspekte aus.
  • Wir beraten über die sozial- und steuerrechtlichen Folgen, wenn Arbeits- bzw. Dienstverhältnisse beendet werden.
  • Wir beraten und vertreten Sie in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung.
  • Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Kündigungsschutzes.
  • Wir unterstützen Sie in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung.
  • Wir beraten Sie bei sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen (Scheinselbstständigkeit, Gesellschafter-Geschäftsführer)
  • Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Handelsvertreterrechts.