Leistungsschwerpunkte
Die Kanzlei für Arbeitsrecht wendet sich mit Ihrem Leistungsangebot gezielt an beide Seiten – an Arbeitnehmer und an Arbeitgeber. Das bedeutet:
- Wir vertreten Sie als Arbeitgeber in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
- Wir vertreten Sie als Arbeitnehmer in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
- Wir unterstützen Unternehmen in individual-rechtlichen und kollektiv-rechtlichen Belangen.
- Wir begleiten und gestalten Umstrukturierungen oder Reorganisationen von Unternehmen, Unternehmenskäufe- und –verkäufe, Outsourcingprojekte und Betriebsübergänge.
- Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten.
- Wir führen Verhandlungen über Interessenausgleiche und Sozialpläne.
- Wir verhandeln und schließen (Haus-)Tarifverträge.
- Wir gestalten arbeitsrechtliche Verträge und Vereinbarungen.
- Wir arbeiten Vergütungssysteme und Arbeitszeitmodelle auch im Hinblick auf steuerliche Aspekte aus.
- Wir beraten über die sozial- und steuerrechtlichen Folgen, wenn Arbeits- bzw. Dienstverhältnisse beendet werden.
- Wir beraten und vertreten Sie in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung.
- Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Kündigungsschutzes.
- Wir unterstützen Sie in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung.
- Wir beraten Sie bei sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen (Scheinselbstständigkeit, Gesellschafter-Geschäftsführer)
- Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Handelsvertreterrechts.