BAG: Keine Prozesskostenhilfe bei Verlust des Rechtsschutzes durch Gewerkschaftsaustritt, BAG, Beschluss vom 18.11.2013

Tritt eine Partei während eines Rechtsstreits aus Gründen, die mit der Prozessführung des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes in Verbindung stehen, aus der Gewerkschaft aus und nimmt sie damit den Verlust der bisherigen Vertretung in Kauf, scheidet die Gewährung von Prozesskostenhilfe  aus, wenn nachvollziehbare Gründe für den Gewerkschaftsaustritt fehlen.

 Eine Verletzung der (negativen) Koalitionsfreiheit des Arbeitnehmers aus Art. 9 III GG liegt darin nicht. Was im Fall des Austritts aus anderen Gründen gilt, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

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