Leistungsschwerpunkte

Die Kanzlei für Arbeitsrecht wendet sich mit Ihrem Leistungsangebot gezielt an beide Seiten.

Wir beraten und vertreten

  • Sie als Arbeitgeber
  • Sie als Arbeitnehmer

in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Wir beraten, vertreten und unterstützen Sie

  • in individual-rechtlichen und kollektiv-rechtlichen Belangen.
  • bei Umstrukturierungen/ Reorganisationen von Unternehmen.
  • bei Unternehmenskäufen und –verkäufen.
  • bei Outsourcingprojekten und Betriebsübergängen.
  • bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten.
  • bei Verhandlungen über Interessenausgleiche und Sozialpläne.
  • in Bezug auf Vergütungssysteme und Arbeitszeitmodelle (auch steuerliche Aspekte).

Wir verhandeln und schließen für Sie

  • (Haus-)Tarifverträge.
  • arbeitsrechtliche Verträge und Vereinbarungen.

Wir beraten Sie

  • über sozial- und steuerrechtlichen Folgen, wenn Arbeits-/Dienstverhältnisse beendet werden.
  • bei sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen (Scheinselbstständigkeit, Gesellschafter-Geschäftsführer)

Wir sind Ihre Ansprechpartner für

  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitszeitmodelle
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebsübergang
  • Diskriminierung
  • due diligence
  • Einigungsstellen Verfahren
  • Firmen/Haustarifverträge
  • Handelsvertreterrecht
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Kündigungsschutz
  • Mitbestimmungsrechte
  • Mobbing
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
  • Privatisierung kommunaler Unternehmen
  • Scheinselbständigkeit
  • Scheinwerkverträge
  • Tarifverhandlungen
  • Umstrukturierungen
  • Vertragsgestaltung
  • Zeitarbeit