Die Kanzlei für Arbeitsrecht wendet sich mit Ihrem Leistungsangebot gezielt an beide Seiten.
Wir beraten und vertreten
- Sie als Arbeitgeber
- Sie als Arbeitnehmer
in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Wir beraten, vertreten und unterstützen Sie
- in individual-rechtlichen und kollektiv-rechtlichen Belangen.
- bei Umstrukturierungen/ Reorganisationen von Unternehmen.
- bei Unternehmenskäufen und –verkäufen.
- bei Outsourcingprojekten und Betriebsübergängen.
- bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten.
- bei Verhandlungen über Interessenausgleiche und Sozialpläne.
- in Bezug auf Vergütungssysteme und Arbeitszeitmodelle (auch steuerliche Aspekte).
Wir verhandeln und schließen für Sie
- (Haus-)Tarifverträge.
- arbeitsrechtliche Verträge und Vereinbarungen.
Wir beraten Sie
- über sozial- und steuerrechtlichen Folgen, wenn Arbeits-/Dienstverhältnisse beendet werden.
- bei sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen (Scheinselbstständigkeit, Gesellschafter-Geschäftsführer)
Wir sind Ihre Ansprechpartner für
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitszeitmodelle
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsübergang
- Diskriminierung
- due diligence
- Einigungsstellen Verfahren
- Firmen/Haustarifverträge
- Handelsvertreterrecht
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Kündigungsschutz
- Mitbestimmungsrechte
- Mobbing
- Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
- Privatisierung kommunaler Unternehmen
- Scheinselbständigkeit
- Scheinwerkverträge
- Tarifverhandlungen
- Umstrukturierungen
- Vertragsgestaltung
- Zeitarbeit