Kompetenz

Statt auf verschiedene (juristische) Pferde zu setzen, fokussiert sich die Kanzlei für Arbeitsrecht ganz bewusst auf ihre Kernkompetenz: das Arbeitsrecht. Egal, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Probleme und Aufgabenstellungen, vertreten Ihre Interessen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen. Dafür werfen wir umfassendes arbeitsrechtliches Know-how, umfassende Erfahrung und viel Verhandlungsgeschick in die Waagschale – bis hin zu Revisionsverfahren am Bundesarbeitsgericht und großen Tarifverhandlungen für öffentliche Körperschaften und Krankenhäuser. Wir beraten und vertreten bewusst beide Lager – Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Denn wer die andere Perspektive kennt und versteht, welche Ziele dort verfolgt werden, kann dies strategisch nutzen und kommt oft schneller zum Verhandlungserfolg.

Bei komplexen Mandaten und Fragestellungen, die auf andere Rechtsgebiete (zum Beispiel das Steuer- oder Gesellschaftsrecht) übergreifen, kann die Kanzlei für Arbeitsrecht auf ein Netzwerk von erfahrenen Kooperationspartnern zugreifen.