Neue Mindestlöhne in Kraft

Ab dem 01.08.2014 gilt erstmals für alle ca. 81.000 Beschäftigten der Fleischindustrie ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn. Der ist wie folgt gestaffelt:

  • ab 01.08.2014                         7,75 €
  • ab 01.12.2014                         8,00 €
  • ab 01.10.2015                         8,60 €
  • ab 01.12.2016 bis 31.12.2017 8,75 €

Auch für Maler und Lackierer gibt es ab dem 01.08.2014 neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Für ungelernte Arbeitnehmer gilt ab 01.08.2014 ein Mindeststundenlohn von 9,90 €, der am 01.05.2015 auf 10,00 € und am 01.05.2016 auf 10,10 € ansteigt. Für gelernte Arbeitnehmer steigt der jetzige Mindeststundenlohn von 12,15 €, den es bisher nur in den alten Bundesländern gab, regional differenziert an:

  • alte Bundesländer: 12,50 € ab 01.08.2014, 12,80 € ab 01.05.2015 und 13,10 € ab 01.05.2016
  • Berlin: 12,30 € ab 01.08.2014, 12,60 € ab 01.05.2015 und 12,90 € ab 01.05.2016
  • neue Bundesländer: 10,50 € ab 01.08.2014, 10,90 € ab 01.05.2015 und 11,30 € ab 01.05.2016

Darüber hinaus gilt für die Beschäftigten des Schornsteinfegerhandwerks seit dem 18.07.2014 rückwirkend zum 30.04.2014 ein Mindestlohn von 12,78 € pro Stunde brutto.

 

Quelle: Bundesregierung Pressemitteilung vom 30.07.2014

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