Steuerfreie Überlassung von Smartphones und Software

Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss des Bundestags beschloss am 29.02.2012 eine entsprechende Gesetzesänderung, die in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde. Die Regelung dient der Steuervereinfachung und soll zudem die Schaffung von Heimarbeitsplätzen erleichtern.

Quelle: Bundestag PM vom 29.02.2012

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