Für Arbeitgeber

Befristung und Maßregelungsverbot BAG Urteil vom 21.09.2011, Az. 7 AZR 150/10

Bietet ein Arbeitgeber einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer keinen Folgevertrag an, weil dieser ihm zustehende Rechte ausgeübt hat, liegt darin ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot gemäß § 612 a BGB. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Folgevertrages besteht unter entsprechender Anwendung des § 15 VI AGG nicht.

In der Praxis ist die Entscheidung von einiger Bedeutung. Entfristungsklagen gestützt auf das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB erteilt das BAG eine klare Absage und schafft damit Rechtssicherheit. Andererseits macht die Entscheidung auch deutlich, dass Arbeitgeber umsichtig mit § 612 a BGB umgehen sollten mit Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche, die weiterhin im Raume stehen.

Keine mehrmalige Inanspruchnahme von Pflegezeit BAG Urteil vom 15.11.2011, Az. 9 AZR 348/10

Das PflegeZG eröffnet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, durch einmalige Erklärung Pflegezeit bis zu sechs Monate in Anspruch zu nehmen. Selbst wenn er die sechs Monate mit seiner Erklärung nicht ausgeschöpft hat, kann er keine weitere Pflegezeit für denselben Angehörigen geltend machen. Das PflegeZG räumt dem Arbeitnehmer nur ein einmaliges und kein mehrfaches Gestaltungsrecht ein.

Empfehlung:

Arbeitnehmer, welche Pflegezeit in Anspruch nehmen wollen, müssen darauf hingewiesen werden, dass sie sich lediglich einmalig entscheiden können. Die maximale Pflegezeit von sechs Monaten steht nicht wie ein „Zeitguthaben“ zur Verfügung, welches nach und nach verbraucht werden kann.

Formulare zur Familienpflegezeit zum Download

DasBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hat unter der Internetadresse http://www.familien-pflege-zeit.de/servicebereich.html einige Formulare und Merkblätter zur Familienpflegezeit veröffentlicht. Merkblätter sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber und eine Berechnungshilfe runden das Angebot ab.

Quelle: BAFzA online