Monatsarchive: August 2013

BAG: Keine Altersdiskriminierung bei niedriger Abfindung für rentennahe Mitarbeiter im Rahmen der Sozialplanabfindung, BAG Urteil vom 26.03.2013, Az. 1 AZR 857/11

Es ist keine Altersdiskriminierung, wenn eine Sozialplanabfindung grundsätzlich nach der Formel Bruttomonatsvergütung x Betriebszugehörigkeit x Faktor ermittelt wird, Arbeitnehmer nach vollendetem 62. Lebensjahr aber nur eine Abfindung von zwei Bruttomonatsverdiensten erhalten. Hinweis von Thomas Winzer: Mit dem Urteil bestätigt das … Weiterlesen

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