Keine Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes zum BEM, LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2014, Az. 5 Sa 518/14

1.

Es besteht keine grundsätzliche Pflicht des Arbeitgebers zu Gesprächen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) einen Rechtsbeistand des Arbeitnehmers hinzuziehen.

 2.

Ob ein Arbeitgeber in extremen Ausnahmefällen verpflichtet sein kann, BEM Gespräche in Begleitung eines Rechtsbeistandes zu führen, kann vorliegend dahinstehen.

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