LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.09.2012, Az. L4 U 225/10: Längerer Weg von der Wohnung der Freundin zur Arbeit ist nicht versichert

In der gesetzlichen Unfallversicherung liegt ein versicherter Wegefall nicht vor, wenn der von der Wohnung der Freundin angetretene Weg zur Arbeit mehr als achtmal so lang ist, wie der übliche Fahrweg von der eigenen Wohnung.

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