BAG: Kein Auskunftsanspruch des Betriebsrats bezüglich erteilter und beabsichtigter Abmahnungen, BAG, Beschluss vom 19.09.2013, Az. 1 ABR 26/12 (LAG Hamm)

Der Betriebsrat hat keinen Anspruch darauf, dass ihm alle ab einem bestimmten Zeitpunkt erteilten Abmahnungen mit Ausnahme des Bereichs der leitenden Angestellten und der Geschäftsführung in anonymisierter Form vorgelegt werden.

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