Weihnachtsgeschenk darf auf bei Weihnachtsfeier anwesende Mitarbeiter begrenzt werden, Arbeitsgericht Köln, Az. 3 Ca 1819/13

Nimmt ein Arbeitnehmer an einer betrieblichen Weihnachtsfeier nicht teil, so hat er auch keinen Anspruch auf das bei dieser Gelegenheit an die anwesenden Mitarbeiter verschenkte iPad mini im Wert von rund 400 Euro. Dies stellt das Arbeitsgericht Köln klar. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Im zugrunde liegenden Fall wollte der Arbeitgeber erreichen, dass mehr seiner Mitarbeiter an Betriebsfeiern teilnehmen.

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