Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag, LSG Bayern, Urteil vom 28.02.2013, Az. L 9 AL 42/10

Droht eine arbeitgeberseitige Kündigung und kann der Arbeitnehmer durch eine Aufhebungsvereinbarung Ansprüche auf eine Abfindung erwerben, so kann ein wichtiger Grund i. S. d. § 144 I1 SGB III gegeben sein mit der Folge, dass eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nicht zu verhängen ist.

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