Arbeitsgericht Stuttgart: Kündigungen von Schlecker-Mitarbeitern durch Insolvenzverwalter sind unwirksam

Die betriebsbedingten Kündigungen durch die Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firmen Anton Schlecker und Anton Schlecker XL vom 28.03.2012 sind uwirksam. Dies geht aus drei Urteilen des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24.07.2012 hervor. Die Insolvenzverwalter hätten jeweils keine hinreichende Auskunft über die Sozialauswahl erteilt, heißt es in den Entscheidungsgründen (Az. 16 Ca 2416/12, 16 Ca 2422/12 und 16 Ca 3035/12).

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