BAG: Höchstaltersgrenze in betrieblicher Altersversorgung zulässig, BAG, Urteil vom 12.11.2013, Az. 3 AZR 356/12

Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, nach der ein Anspruch auf Versorgungsleistungen nicht mehr erworben werden kann, wenn der Arbeitnehmer bei Beschäftigungsaufnahme älter als 50 ist, stellt zwar eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters dar, ist aber nach § 10 AGG gerechtfertigt.

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