69,3 Millionen Euro müssen Leiharbeitsfirmen, die Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) abgeschlossen hatten, nach aktuellem Stand an Rentenversicherungen nachzahlen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hervor. Die Nachforderungsansprüche sind eine Folge des BAG-Beschlusses vom 14.12.2010 (Az. 1 ABR 19/10) zur Tarifunfähigkeit der CGZP.
Bundestag PM vom 11.09.2012