Keine Benachteiligung von schwerbehinderten Arbeitnehmern im Sozialplan – BAG Urteil vom 23.04.2013, Az. AZR 916/11

Eine auf dem Merkmal der Behinderung beruhende mittelbare Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes liegt BAG nicht vor, wenn sich die Höhe der Sozialplanabfindung für rentennahe Arbeitnehmer nach der Bezugsmöglichkeit einer vorgezogenen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit richtet und schwerbehinderte Arbeitnehmer die gleiche Sozialplanabfindung erhalten wie nicht behinderte Arbeitnehmer.

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